Unfallersatztarife
Bei der Anmietung im Rahmen einer Unfallschadenregulierung fallen unfallbedingte Nebenkosten an. Wir berechnen dafür einen Aufschlag in Höhe von 30 Prozent.
Lesen Sie dazu das folgende Gerichtsurteil:
Die Ermittlung des "Normaltarifs" und des "pauschalen Aufschlags" in der Unfallersatztarif - Rechtssprechung des BGH von Richter Dr. Mihai Vuia.
Lesen Sie dazu den folgenden Artikel aus der NJW - Neue Juristische Wochenzeitschrift vom 08. August 2008:
NJW+33-2008+S.+2369-2373.pdf
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9 O 286_14.pdf
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